Für Gesellschafter-Geschäftsführer
Was gilt für Sie? Als beherrschender Gesellschafter gelten Sie ab 50 % Anteil oder mit umfassender Sperrminorität. Dann zahlen Sie auf Ihr Gehalt in der Regel keine Rentenversicherungsbeiträge, sammeln keine Rentenpunkte und haben aus dieser Tätigkeit keinen gesetzlichen Erwerbsminderungsschutz. Verbindlich klärt Ihren Status ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung.
Welche Wege gibt es? Die Vorsorge kann über die GmbH laufen, zum Beispiel als Pensionszusage oder als Direktversicherung, oder privat, zum Beispiel über eine Basisrente. Beides ist steuerlich gefördert, aber unterschiedlich.
Wo ist der Haken? Eine Pensionszusage ist eine Verpflichtung der GmbH und steht in deren Bilanz. Sie muss bei Verkauf, Nachfolge oder Liquidation mitgedacht werden. Private Wege belasten dagegen Ihr versteuertes Einkommen. Welcher Weg sich lohnt, hängt von Gewinn, Steuersatz und Planung ab. Genau das rechnen wir gegeneinander.