Unternehmerversorgung

Unternehmerversorgung: Ihre Vorsorge über die GmbH

Wer eine GmbH beherrscht, gilt in der Regel nicht als abhängig beschäftigt. Das ist steuerlich oft attraktiv, hat aber eine Folge: Aus dem Geschäftsführergehalt entstehen meist keine Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Vorsorge müssen Sie selbst organisieren. Wir rechnen Ihnen vor, welche Wege es gibt und was sie kosten.

Für Gesellschafter-Geschäftsführer

Was gilt für Sie? Als beherrschender Gesellschafter gelten Sie ab 50 % Anteil oder mit umfassender Sperrminorität. Dann zahlen Sie auf Ihr Gehalt in der Regel keine Rentenversicherungsbeiträge, sammeln keine Rentenpunkte und haben aus dieser Tätigkeit keinen gesetzlichen Erwerbsminderungsschutz. Verbindlich klärt Ihren Status ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung. Welche Wege gibt es? Die Vorsorge kann über die GmbH laufen, zum Beispiel als Pensionszusage oder als Direktversicherung, oder privat, zum Beispiel über eine Basisrente. Beides ist steuerlich gefördert, aber unterschiedlich. Wo ist der Haken? Eine Pensionszusage ist eine Verpflichtung der GmbH und steht in deren Bilanz. Sie muss bei Verkauf, Nachfolge oder Liquidation mitgedacht werden. Private Wege belasten dagegen Ihr versteuertes Einkommen. Welcher Weg sich lohnt, hängt von Gewinn, Steuersatz und Planung ab. Genau das rechnen wir gegeneinander.

Für Ihr Unternehmen

Wenn Sie ausfallen, laufen Fixkosten weiter. Wir prüfen, welche Risiken Ihres Betriebs abgesichert sind, welche fehlen und was doppelt versichert ist. Dazu gehören Haftpflicht, Rechtsschutz, Ertragsausfall und die Absicherung Ihrer Mitarbeiter über die betriebliche Altersversorgung.

So arbeiten wir

1. Bestand prüfen: Wir sehen uns Verträge, Versorgungswerk und Gesellschaftsvertrag an. 2. Rechnen: Sie sehen Varianten mit Kosten, Steuerwirkung und Risiken nebeneinander. 3. Entscheiden: Sie entscheiden. Passt keine Lösung zu Ihrer Situation, sagen wir das.